Kirchenvorstand

Der ehrenamtlich gewählte Kirchenvorstand (KV) setzt sich aus zehn wahlberechtigten und sechs weiteren Personen der Gemeinde zusammen. Gemeinsam mit den hauptamtlichen Pfarrern, Diakonen, Kirchenmusiken und Kirchenpflegern berät sich der KV zu sowohl geistlichen als auch organisatorischen und finanzielle Aspekten der Gemeinde der Dreieinigkeitskirche.

Dies umfasst Fragen rund um die Förderung des Glaubenslebens, der Gemeindeentwicklung, der Finanzen und Gebäudemanagement, Personalangelegenheiten und der Zusammenarbeit mit anderen Kirchengemeinden.

Dazu haben sich folgende Ausschüsse und Verantwortlichkeiten herausgebildet:

Ihr Kirchenvorstand: